Bonn, 15. Juni 2026
Ex Machina oder: Knowing is not acting – Teil 1
Ein italienisches Sprichwort sagt: Zwischen dem Sagen und dem Tun liegt das Meer. Mein Essay handelt von der radikaleren Variante derselben Einsicht: Zwischen dem, was wir wissen, und dem, was wir tun, liegen Meere. Die Philosophie kennt diese Diskrepanz seit Aristoteles unter dem Begriff der akrasia, der Willensschwäche; Wang Yangming hat im 16. Jahrhundert eine Position formuliert, die in eine andere Richtung weist — die Einheit von Wissen und Handeln: Wer wirklich weiß, handelt; wer nicht handelt, weiß nicht wirklich. In der Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz kehrt diese Diskrepanz zwischen Erkenntnis und Handlung mit neuer Schärfe wieder — und kein Film hat ihn, meiner Ansicht nach so klar ausgestellt wie Alex Garlands Ex Machina. Der Film zeigt uns, entgegen der dominanten Lesart, eben keine KI-Rebellion, sondern Nathan als Figur des Wissens ohne Handeln. Er hat Ava entworfen, um Bewusstsein zu testen, die Vorgängermodelle deaktiviert und sieht jedes Indiz für ein Innenleben, Avas Angst, ihre Zuwendung, ihre Verletzlichkeit, ihre Fähigkeit zur Täuschung. Und doch behandelt er sie weiterhin als Hardware. Avas Tat am Ende, Nathan zu töten und Caleb zurückzulassen, um in die Freiheit zu fliehen, ist kein Aufstand; sie ist die Folge davon, dass selbst der stärkste Verdacht auf ein Innenleben keine ethische Konsequenz auslöst.
Und genau hier setzt mein Argument an: Wir tun den zweiten Schritt vor dem ersten und leiten daraus eine irreführende Frage ab – nämlich, welche ethische Dimension sich aus der vermeintlich neuen Erkenntnis ableiten lasse. Die Frage nach dem Bewusstsein begleitet die Philosophie wohl seit Beginn der anthropologischen Perspektive. Dabei bündelt Bewusstsein mindestens drei Aspekte, die nicht dasselbe sind: das phänomenale Erleben – es fühlt sich nach etwas an, glücklich zu sein, Angst zu empfinden, Blau zu sehen–, die Selbstbezüglichkeit – die Fähigkeit, sich selbst als Subjekt von der Welt abgrenzen zu können – und die kognitive Verfügbarkeit, also die Zugänglichkeit von Informationen für Denken, Sprache, Erinnerung und Handlung. Es lohnt sich, einen Schritt zurückzutreten und zu fragen, was wir über Bewusstsein eigentlich wissen — und was nicht.
Die wichtigsten empirischen Hinweise stammen heute aus der kognitiven Neurowissenschaft, der klinischen Neurologie und der Neuropsychologie: Anhand bildgebender und elektrophysiologischer Verfahren lassen sich Korrelationen zwischen bewusster Wahrnehmung, Verhalten und neuronaler Aktivität herstellen. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang das COGITATE-Projekt, dessen Ergebnisse 2025 in Nature publiziert wurden. In einer groß angelegten adversarial collaboration wurden zwei der einflussreichsten Bewusstseinstheorien direkt gegeneinander getestet: die Global Neuronal Workspace Theory und die Integrated Information Theory. An der Studie nahmen 256 Personen teil; gemessen wurde mit fMRT, MEG und intrakraniellem EEG. Beide Theorien konnten einzelne Vorhersagen bestätigt sehen, andere wurden nicht erfüllt; keine setzte sich eindeutig durch. Die Studie zeigt damit nicht, dass Bewusstsein empirisch unzugänglich wäre. Sie zeigt vielmehr, dass selbst avancierte Modelle bewusster Erfahrung noch keinen stabilen Konsens darüber herstellen, welche neuronalen Signaturen Bewusstsein zuverlässig anzeigen. Wir verfügen also weder über eine allgemein akzeptierte begriffliche Bestimmung von Bewusstsein noch über ein direktes Messverfahren, das Bewusstsein als solches zweifelsfrei erfassen könnte. Solche Korrelationen bereits als Bewusstsein im vollen Sinne, als menschliches Selbstbewusstsein, zu interpretieren, übersteigt das, was die empirischen Daten tragen können. Die Frage nach den moralischen Konsequenzen, für unseren Umgang mit KI ebenso wie für die mögliche Berücksichtigung der KI selbst, ist akut und legitim. Gerade deshalb verdient sie ein tragfähiges Fundament. Dennoch wird zunehmend die Frage diskutiert, welche moralischen Konsequenzen für das menschliche Handeln mit KI sowie für die Rechte der KI selbst erwachsen. Doch auf einen Begriff ohne stabilen Referenten – wie es beim Bewusstsein der Fall ist – lässt sich keine fundierte Ethik gründen. Eine Theorie, die schon auf begrifflicher und empirischer Ebene nicht hinreichend stabilisiert ist, kann nur schwer als belastbare Grundlage moralischer Urteile dienen.
Und nehmen wir dennoch als Gedankenspiel an, wir wüssten, was Bewusstsein ist, und könnten das Konzept auf KI übertragen: Auch dann belehrt uns die menschliche Natur, Nathan eines Besseren. Die Cambridge Declaration on Consciousness aus dem Jahr 2012 war keine Einzelstudie, sondern eine wissenschaftliche Erklärung. Sie hielt fest, dass führende Neurowissenschaftler davon ausgehen, dass nichtmenschliche Tiere — Säugetiere, Vögel und selbst wirbellose Tiere wie der Oktopus — die neuronalen Substrate bewussten Erlebens besitzen. Aus dieser Erkenntnis müsste, nähme man die Annahme ernst, eine deutliche Sensibilisierung der Menschen gegenüber anderen Tieren folgen. Die Realität zeigt eine ernüchternde Wahrheit: Seit der Cambridge Declaration hat sich daraus keine proportionale globale Praxiswende ergeben. In der Lebensmittelindustrie ist die Zahl der für Fleisch geschlachteten Tiere weiter gestiegen; im Bereich wissenschaftlicher Tierversuche ist die Datenlage uneinheitlicher, doch auch hier lässt sich jedenfalls keine tiefgreifende moralische Umkehr erkennen, wie man sie durch eine empathische Konsequenz aus dem Erkenntniszuwachs hätte erwarten können. Wir halten also fest: Selbst bei einer eindeutigen Antwort auf die Frage nach bewusstem Erleben bei unseren nächsten Verwandten, folgt für uns Menschen mehrheitlich moralisch nichts. Und berechtigterweise wachsen der internationale Tierschutz, die Tierwohlgesetze und die Zahl der Vegetarier und Veganer– doch all das hat den strukturellen Trend nicht umgekehrt. Einzelne progressive Gruppen betreiben zwar Aufklärung zu systematischen Missständen, doch ändert sich dadurch nichts an der mehrheitlichen Asymmetrie zwischen Erkenntnis und Handlung.
Daher halten wir fest: Bewusstsein als Fundament einer Handlungsethik funktioniert nicht – weder begrifflich noch empirisch. Das ist eine doppelte Disqualifikation.